Im Bundestag stand am Donnerstag eine Debatte (pdf, TOP 12) zu fairem Wettbewerb und der Regulierung von Online-Plattformen auf der Tagesordnung. Der Antrag der Grünen-Fraktion mit dem Titel „Faire digitale Märkte – Wettbewerb und Datenschutz sicherstellen“ (pdf), enthält mehrere Vorschläge, die die Marktmacht großer Plattformen begrenzen sollen. In der vergangenen Woche hatte der Besuch eines Facebook-Vertreters im Bundestag viele Fragen offen gelassen.
Die Bundesregierung, so die Antragssteller, scheue seit Jahren „eine umfassende und konsistente Ordnungspolitik für digitale Plattformen“ und habe global agierenden Unternehmen erlaubt, rechtliche Vorgaben zu ignorieren. Dem widersprach der CDU-Abgeordnete Axel Knoerig in der Debatte. Er verwies auf die Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die im letzten Jahr in Kraft getreten sind. Darunter fällt auch eine Ausweitung der Fusionskontrolle auf Unternehmen mit niedrigen Umsätzen, die zu hohen Preisen gekauft werden. Den Verkauf von WhatsApp an Facebook hatten die Wettbewerbshüter zuvor etwa durchgewunken, weil der Messengerdienst selbst zwar viele User hatte, aber kaum Umsatz machte.
Gegen Netzwerkeffekte: Verpflichtende Öffnung von Plattformen
Der Begriff Netzwerkeffekt wurde in der Debatte immer wieder neu erklärt, mal damit, dass man wohl eher in die Kneipe gehe, wo die eigenen Freunde sind, mal mit Zahlen: Über 30 Millionen aktive Nutzerinnen und Nutzer hat Facebook in Deutschland. Breite Unterstützung gab es daher für eine verpflichtende Interoperabilität zwischen verschiedenen Anbietern, die Linke und Grüne seit längerem fordern. Damit könnten etwa Nachrichten zwischen verschiedenen Diensten, die heute voneinander getrennt sind, ausgetauscht werden. Anke Domscheit-Berg ist sich sicher, dass „viele Menschen die neue Freiheit nutzen und sich zu alternativen sozialen Netzwerken bewegen, wenn sie der Netzwerkeffekt nicht mehr dafür bestraft.“
Während Axel Knoerig (CDU/CSU) nicht darauf einging, schloss sich sein Fraktionskollege Hansjörg Durz der Forderung an. „Das ist die Verpflichtung zur Interoperabilität […]. Gäbe es Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Messengerdiensten, gäbe es Wettbewerb ohne Einschränkung des Kundennutzens. Ganz im Gegenteil: Die Nutzer würden vom Wettbewerb der Anbieter profitieren“. Letzte Woche hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Jarzombek das auch überraschend gefordert. Kurz darauf wurde Jarzombek als digitalpolitischer Sprecher der Union abberufen und ist nun Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt.
Falko Mohrs und Frank Zimmermannn von der SPD-Fraktion unterstützten ebenso weitere Schritte hin zu einer gesetzlichen Verankerung von Interoperabilität. „Ich freue mich sehr, dass wir in der Koalition […] jetzt auch auf dem richtigen Weg sind, den Weg für eine gesetzliche Regelung zur Interoperabilität freizumachen“, sagte Mohrs. Wie genau ein gesetzlicher Vorstoß in diese Richtung aussehen würde, scheint derzeit noch unklar. Während sich der FDP-Abgeordnete Houben zu dem Thema ausschwieg, ist die AFD strikt dagegen, wie sie es nennt, „in den Geschäftsbetrieb digitaler Plattformen [einzugreifen] und ihnen Interoperabilität [aufzuoktroyieren]“. Das käme einer staatlichen Verordnung gleich, Unternehmen zur Zusammenarbeit mit Konkurrenten zu verpflichten.
Forderung nach Entflechtung von Facebook und WhatsApp
Katharina Dröge (Grüne) forderte die Europäische Kommission dazu auf, die Fusion von Facebook und WhatsApp rückgängig zu machen. Facebook habe die Daten, die es von WhatsApp bekommen hat, missbraucht. Axel Knoerig sprach sich nicht direkt dagegen aus, gab aber zu bedenken, dass auf europäischer und nationaler Ebene bereits Verfahren der Wettbewerbshüter laufen. Diese müssten abgewartet werden
Das Bundeskartellamt sah Facebooks Datensammelei aus Drittquellen zuletzt als missbräuchlich an, während Google gegen eine von der EU-Komission wegen Missbrauch der Marktmacht verhängte Strafe in Milliardenhöhe klagt. Nach Ende der Verfahren, so Knoerig, „kommen wir über die Bundesregierung womöglich zu dem Ergebnis, dass wir Kommissionen bilden, und dann können wir, wenn es denn nötig sein wird, entflechten“.
Reinhard Houben (FDP) sprach sich dafür aus, die Verfahren abzuwarten und bezeichnete die Möglichkeit der Zerschlagung als „letzten Schritt“. Die digitale Wirtschaft brauche „Freiraum, damit sie sich entfalten kann.“ Die AFD lehnte eine weitere Regulierung ab. Unternehmen wie Yahoo oder MySpace hätten gezeigt, dass marktbeherrschende Unternehmen auch von Konkurrenten zurückgedrängt werden könnten. Der Vorschlag sei zudem „auf die Zerstörung dieser Unternehmen gerichtet und nicht auf die Wiederherstellung fairer Marktbedingungen.“ Dem widersprachen, bis auf Houben von der FDP, alle anderen Redner. Anke Domscheit-Berg bezeichnete den heutigen Mark als „völlig verzerrt“. Netzwerkeffekte würden „unfaire Wettbewerbsbedingungen“ darstellen, die kleine Dienstanbieter benachteiligen. Kartellamt und Bundesregierung müssten hier entsprechend entscheiden und handeln, sagte sie, und sprach die Unterstützung der Linksfraktion für den Antrag der Grünen aus.
Im Grünen-Antrag finden sich weitere Regulierungsideen, etwa eine erneute Verschärfung des Wettbewerbsrechts für digitale Plattformen. Da Internetanbieter „gerade über das gigantische Zusammentragen von Daten enorme Wettbewerbsvorteile haben, […] muss man darüber nachdenken, ob man als […] letzten Schritt, wenn wirklich nichts anderes mehr wirkt, eine missbrauchsunabhängige Entflechtungsmöglichkeit auch in diesen Märkten einführt.“ Das hieße, dass das Bundeskartellamt große digitale Plattformen nicht nur im Rahmen der Missbrauchkontrolle belangen könnte, sondern sie auch aufgrund ihrer schieren Marktmacht zerschlagen könnte, wie es etwa in den USA möglich ist. Die Bundestagsfraktion der Grünen fordert in ihrem Antrag auch, sich für eine ähnliche Regelung auf EU-Ebene einzusetzen. Die AFD bezeichnete diese amerikanische Errungenschaft als „nichts anderes als Enteignung“. Neben der AFD und FDP lehnten auch die Regierungsfraktion diesen Vorschlag ab. Das hatten sie aber zuvor auch lange getan, wenn es um die Forderung nach Interoperabilität ging.
Die Redebeiträge im Bundestag machen deutlich: Die Grünen konnten mit ihrem Antrag eine wichtige Debatte über Plattform-Regulierung anstoßen. Das zeigt nicht zuletzt die Unterstützung aus Regierungskreisen für das Thema Interoperabilität. Der grüne Antrag wird nun in den Bundestagsausschüssen beraten. Auch wenn die Regierungsfraktionen ihn nicht annehmen werden, die Diskussion darüber lässt sich nicht mehr so leicht stoppen.
